Merkblatt für die Vergabe von Druckkostenzuschüssen
durch den Arbeitskreis für evangelikale Theologie (AfeT)
1. Kriterien für die Vergabe von Druckkostenzuschüssen
- Bei der Abhandlung, für deren Veröffentlichung ein Druckkostenzuschuss beantragt wird, sollte es sich um eine die theologische Forschung weiterführende wissenschaftliche Arbeit handeln.
- Es sollte erkennbar sein, dass die Veröffentlichung der Zielsetzung des AfeT, insbesondere der Erneuerung theologischen Denkens von der Heiligen Schrift her, dient.
- Der Autor muss der Glaubensbasis der Evangelischen Allianz in Deutschland (EAD) persönlich zustimmen können.
- Es können nur Veröffentlichungen bezuschusst werden, deren Auflage maximal 1000 Exemplare beträgt und für die kein Autorenhonorar gezahlt wird.
- Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Der Autor hat sich auch bei anderen Stellen um einen Zuschuss zu bemühen.
2. Antragsverfahren
- An den Vorstand des AfeT ist vom Autor ein formloser schriftlicher Antrag zu richten (Adresse: Prof. Dr. Christoph Raedel, Freie Theologische Hochschule, Rathenaustr. 5-7, 35394 Gießen).
- Diesem Antrag sind beizulegen:
- ein Anschreiben, das über das Buchprojekt sowie über den geistlich-theologischen Hintergrund des Autors/Herausgebers Auskunft gibt,
- das Inhaltsverzeichnis der Arbeit (ggf. auch mit einer kurzen Zusammenfassung der Arbeit bzw. ihrer Ergebnisse),
- ein wissenschaftliches Gutachten, sowie
- Angaben über die Höhe des Druckkostenzuschusses, der vom in Aussicht genommenen Verlag gefordert wird (wenn möglich mit einer Kalkulation des Verlags), sowie Angaben darüber, wieweit der erforderliche Zuschuss ggf. schon von anderer Seite her gedeckt ist.
3. Auszahlung und Rückzahlung des Zuschusses
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an den Verlag, in dem das Buch erscheinen soll, und zwar wenn vom Verlag die Mitteilung vorliegt, dass mit der Drucklegung begonnen wurde.
- Nach der Fertigstellung des Buches erhält der AfeT kostenlos ein Exemplar.