Merkblatt für die Vergabe von Stipendien
durch den Arbeitskreis für evangelikale Theologie (AfeT)

1. Zweck der Stipendien

Vom AfeT vergebene Stipendien sollen der Förderung des evangelikalen wissenschaftlichen theologischen Nachwuchses dienen. Sie sind zu verstehen im Zusammenhang mit der umfassenden Zielsetzung der Erneuerung theologischen Denkens von der Heiligen Schrift her.

2. Voraussetzung beim Antragsteller

  1. Stipendien des AfeT werden nur an Graduierte (Erstes Landeskirchliches Examen oder Fakultätsexamen, evt. Abschlussexamen eines freikirchlichen Seminars oder einer Theologischen Akademie) vergeben, insbesondere zum Zweck der Promotion zum Dr. theol. oder der Habilitation.
  2. Das Arbeitsvorhaben sollte inhaltlich in erkennbarem Zusammenhang mit der Zielsetzung des AfeT (s. unter 1) stehen.
  3. Der Antragsteller muss der Glaubensbasis der Evangelischen Allianz in Deutschland (EAD) persönlich zustimmen können.

3. Antragsverfahren

  1. An den Vorstand des AfeT ist ein formloser schriftlicher Antrag zu richten (Adresse: Prof. Dr. Christoph Raedel, Freie Theologische Hochschule, Rathenaustr. 5-7, 35394 Gießen).
  2. Diesem Antrag sind beizulegen:
    • eine Darstellung des wissenschaftlichen Arbeitsvorhabens,
    • das Gutachten eines Hochschullehrers zu diesem Arbeitsvorhaben,
    • die Empfehlung einer im geistlichen Dienst stehenden Person (Pastor o.ä.),
    • eine Ablichtung des Abitur- und des Examenszeugnisses und
    • ein kurzer Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung des geistlich-theologischen Werdegangs.

4. Art, Höhe und Dauer des Stipendiums

  1. Für den Stipendienbezug kann zwischen zwei Modellen gewählt werden: Modell A: Bei einer maximalen Förderungsdauer von (unverändert) zwei Jahren erhöht sich der monatliche Stipendienbetrag von 600 € auf 900 €. Wird für mindestens ein Kind unter 18 Jahren Sorge getragen, wird, unabhängig von der Anzahl der Kinder, zudem ein monatlicher Kinderzuschlag von 90 € ausgezahlt. Modell B: Bei einer maximalen Förderungsdauer von nun drei Jahren erhalten Stipendiaten einmonatliches Stipendium in Höhe von 600 €. Bei mindestens einem Kind unter 18 Jahren wird, unabhängig von der Anzahl der Kinder, zudem ein monatlicher Kinderzuschlag von 60 € ausgezahlt.
  2. Das Grundstipendium besteht jeweils zur Hälfte aus einem Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist, und einem rückzahlbaren Darlehen.
  3. Die Rückzahlung des als Darlehen gewährten Stipendiums beginnt drei Jahre nach Abschluss des Arbeitsvorhabens, und zwar in monatlichen Raten von € 50,00. Bei Abbruch des Arbeitsvorhabens oder wenn nach fünf Jahren das Arbeitsvorhaben noch nicht zum Abschluss gekommen ist, ist das gesamte Stipendium zurückzuzahlen (ebenfalls in monatlichen Raten von € 50,00). In Härtefällen sind Sonderregelungen (Stundung oder Erlass) möglich.
  4. Auf Verlangen ist Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse (weitere Einkünfte) der im Haushalt lebenden Personen zu geben. Vom Stipendiaten wird erwartet, dass er sich für den Bezugszeitraum des Stipendiums zu mindestens 50 % dem Forschungsvorhaben widmet.
  5. Jedes Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt (mit monatlicher Auszahlung). Vor Ablauf des Jahres ist bei Bedarf unaufgefordert ein formloser Antrag auf Verlängerung um ein weiteres Jahr zu stellen, verbunden mit einem Bericht über den Stand der Arbeit. Am Ende des Bezugszeitraums ist ein kurzer Abschlussbericht (maximal zwei Seiten) einzureichen.
  6. Eine Änderung der Anschrift des Stipendiaten ist bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens dem Vorstand des AfeT innerhalb eines Monats mitzuteilen (Christine Adolphs; kasse@afet.de).

5. Verbindung mit dem AfeT

  1. Der AfeT bietet für die ihm nahestehenden Doktoranden und Habilitanden jährlich das in der Regel zweitägige Doktoranden- und Habilitandenkolloquium an. Wir erwarten, dass unsere Stipendiaten nach Möglichkeit an diesen Treffen teilnehmen (Fahrtkosten können erstattet werden).
  2. Außerdem bieten die im jährlichen Wechsel stattfindenden Theologischen Studienkonferenzen des AfeT bzw. der Gemeinschaft europäischer evangelikaler Theologen (GEET) Gelegenheit zur Begegnung und zum Austausch miteinander und mit Mitgliedern des AfeT bzw. der GEET (natürlich auch nach Abschluss des Arbeitsvorhabens). Auch hier kann ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden.
  3. Durch Teilnahme an den Treffen einer der AfeT-Facharbeitsgruppen und Mitarbeit ergeben sich weitere Möglichkeiten zu theologischem Austausch entsprechend der Zielsetzung des AfeT.
  4. Die Stipendiaten sind eingeladen, Mitglied des AfeT zu werden (zum Formular). Für die Zeit des Stipendienbezugs ist die Mitgliedschaft kostenlos (das schließt den Bezug des Jahrbuchs für biblisch erneuerte Theologie ein).
  5. Jedes Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt (mit monatlicher Auszahlung). Vor Ablauf des Jahres ist bei Bedarf unaufgefordert ein formloser Antrag auf Verlängerung um ein weiteres Jahr zu stellen, verbunden mit einem Bericht über den Stand der Arbeit, der formlos vom Betreuer der Arbeit zu bestätigen ist.

Erklärung

Hiermit erkläre ich mich einverstanden mit den im Merkblatt zur Vergabe von Stipendien des AfeT festgelegten Zahlungs- und Rückzahlungsbedingungen (Merkblatt Stipendien 4.1-4.5):

  1. Das Grundstipendium besteht jeweils zur Hälfte aus einem Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist, und einem rückzahlbaren Darlehen.
  2. Die Rückzahlung des als Darlehen gewährten Stipendiums beginnt drei Jahre nach Abschluss des Arbeitsvorhabens, und zwar in monatlichen Raten von € 50,00. Bei Abbruch des Arbeitsvorhabens oder wenn nach fünf Jahren das Arbeitsvorhaben noch nicht zum Abschluss gekommen ist, ist das gesamte Stipendium zurückzuzahlen (ebenfalls in monatlichen Raten von € 50,00). In Härtefällen sind Sonderregelungen (Stundung oder Erlass) möglich.
  3. Auf Verlangen ist Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse (weitere Einkünfte) der im Haushalt lebenden Personen zu geben. Vom Stipendiaten wird erwartet, dass er sich für den Bezugszeitraum des Stipendiums zu mindestens 50 % dem Forschungsvorhaben widmet.
  4. Jedes Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt (mit monatlicher Auszahlung). Vor Ablauf des Jahres ist bei Bedarf unaufgefordert ein formloser Antrag auf Verlängerung um ein weiteres Jahr zu stellen, verbunden mit einem Bericht über den Stand der Arbeit. Am Ende des Bezugszeitraums ist ein kurzer Abschlussbericht (maximal zwei Seiten) einzureichen.
  5. Eine Änderung meiner Anschrift werde ich bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens dem Vorstand des AfeT innerhalb eines Monats mitteilen.

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Hinweise

  1. Die Möglichkeiten der Universität/Fakultät, Forschungsmittel zu beantragen, sollten ausgelotet werden.
  2. Die Möglichkeiten der eigenen Kirche (Freikirche, Landeskirchenamt) oder Gemeinde sollen in Anspruch genommen werden.
  3. Firmen können Gewinne durch Sponsoring u.U. steuerlich absetzen. Anfragen.
  4. Weitere…